Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der odm-soft
- Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge/Verträge des Auftraggebers (Kunde) an den Auftragnehmer (odm-soft) über Beratungs-, Planungs-, Organisations-, Entwicklungs- und Programmierungsarbeiten sowie ähnliche Leistungen, soweit sich nicht aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten oder aus dem Angebot der odm-soft etwas anderes ergibt.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt wird. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch die schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten bzw. das Angebot der odm-soft festgelegt. Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung und der Art der Arbeitsergebnisse sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Durchführung des Vertrages
2.1 Die odm-soft hat bei der Durchführung des Vertrages den nach besten Kräften erreichbaren Stand der Wissenschaft und Technik zu Grunde zu legen und die eigenen Kenntnisse und Erfahrungen zu verwerten.
2.2 Die odm-soft hat den Vertrag in engem Kontakt mit dem Kunden oder seinem Beauftragten durchzuführen. Der Kunde wird die Arbeit der odm-soft unterstützen, insbesondere den für sein Projekt eingesetzten Mitarbeitern der odm-soft jederzeit Zugang zu den für ihre Arbeit notwendigen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen und allen anderen für die Ausführung der Aufgabe notwendigen Kundenleistungen versorgen.
2.3 Über die vertragsmäßige Ausführung der Leistungen kann sich der Kunde nach Absprache mit der odm-soft selbst oder durch Auskünfte der odm-soft unterrichten.
2.4 Die odm-soft hat bei Durchführung des Vertrages schriftliche Anregungen des Kunden nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
2.5 Die odm-soft und der Kunde benennen je einen kompetenten Gesprächspartner, der evtl. auftretende Fragen kurzfristig klärt bzw. abschließend entscheidet.
2.6 Wesentliche Verzögerungen im Arbeitsfortschritt und Mehraufwand, sofern sie vom Kunden zu vertreten sind (z. B. gem. §§ 2.2, 2.5), gehen zu Lasten des Kunden (s. § 7.6). Dies gilt auch für Mehraufwendungen, die der odm-soft durch fehlende Hardwarevoraussetzungen entstehen.
2.7 Die odm-soft ist verpflichtet, alle Informationen aus dem Betrieb des Kunden vertraulich zu behandeln und ihren Mitarbeitern diese Verpflichtung aufzuerlegen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt odm-soft ihre daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass sie ihre gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.
2.8 Kunde und odm-soft verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung (z. B. Aufträge auf eigene Rechnung) von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Auftragsdurchführung.
- Ausführungsfristen, Auftragsbeendigung
3.1 Das Vertragsergebnis ist dem Kunden gemäß dem in der vereinbarten Leistung (siehe § 1.2) spezifizierten Umfang und den dort vereinbarten Terminen vorzustellen und zu übergeben.
3.2 Hat die odm-soft die vereinbarte Tätigkeit erbracht, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit. a. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn odm-soft die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Kunden übergeben und dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder diese Ergebnisse verwertet hat oder wenn der Kunde einer Mitteilung der odm-soft gem. § 3.2 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht. b. Programmierungsarbeiten, auch wenn es sich um Teilleistungen im Rahmen eines Auftrages handelt, gelten als durchgeführt und beendet, wenn ein Systemtest mit Testdaten/Programmen, welche der odm-soft vom Kunden mindestens 6 Wochen vorher zur Verfügung zu stellen sind, vom Kunden und odm-soft gemeinsam durchgeführt und akzeptiert wurde.
3.3 Erkennt die odm-soft, dass sie die Ausführungsfrist nicht einhalten kann, so hat sie dem Kunden die Gründe für die Verzögerung unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Fortführung des Vorhabens über die Ausführungsfrist hinaus zu verlangen oder auf die noch zu erbringende Leistung zu verzichten.
3.4 Handelt es sich bei der gem. § 7.1 vereinbarten Vergütung um einen Festpreis, so wird dieser wie folgt fällig: a. bei Verzicht des Kunden auf Fortführung des Vorhabens; b. vermindert um den Anteil der von odm-soft nicht erbrachten Leistung, sofern die odm-soft die Verzögerung zu vertreten hat; c. in der ursprünglich vereinbarten Höhe und sofort, sofern die odm-soft die Verzögerung nicht zu vertreten hat; d. bei Verlangen des Kunden auf Fortführung des Vorhabens; e. in der ursprünglich vereinbarten Höhe bei Auftragsbeendigung, sofern odm-soft die Verzögerung zu vertreten hat; f. nach Maßgabe des Zahlungsplanes gem. § 7.5 zu den ursprünglich vorgesehenen Terminen und erhöht um den Anteil des von odm-soft zu erbringenden Mehraufwandes, sofern odm-soft die Verzögerung nicht zu vertreten hat (s. § 7.6).
- Gewährleistung, Programmpflege, Unterstützung
4.1 Die odm-soft wird alle ihr übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt durchführen.
4.2 Tritt dennoch ein Mangel auf, der von odm-soft zu vertreten ist, so ist die odm-soft zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
4.3 Ansprüche des Kunden auf Wandlung oder Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahme bestehen nicht.
4.4 Die odm-soft hat einen Mangel insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Kunden gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Kunden (vgl. § 2.2) beruht.
4.5 Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt 3 Monate nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen – auch von Zwischenergebnissen -, spätestens jedoch 3 Monate nach der Beendigung des Auftrages gem. § 3.
- Wahrung berechtigter Interessen
5.1 Der Kunde wird bei der Wahrnehmung seiner sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der sdm-soft nach Anhörung berücksichtigen.
5.2 Bei allen Streitfragen soll vor Beschreiten des Rechtsweges eine gütliche Einigung angestrebt werden.
- Benutzungsrecht, Lizenzierung, ASP
6.1 Wesentlicher Bestandteil der Software Lizenzierung von odm-soft sind die erweiterten Software Auftragsbedingungen, welche die Software Lizenzierung für den Kunden ausschließlich regelt. Für jede Softwareauslieferung gelten die erweiterten Software Auftragsbedingungen, welche die Software Lizenzierung für den Kunden definiert. Die odm-soft hat dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht an dem Vertragsergebnis zu erteilen. Der Kunde wird jederzeit dafür sorgen, dass die ihm jeweils zur Nutzung überlassenen Programme ohne Zustimmung der odm-soft Dritten nicht bekannt oder zugänglich werden.
6.2 Soweit an den Arbeitsergebnissen der odm-soft Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei odm-soft.
6.3 Für den Fall, dass der Kunde eine Übertragung des ihm von odm-soft eingeräumten Nutzungsrechtes an Dritte beabsichtigt, ist die odm-soft grundsätzlich bereit, mit dem Kunden eine dem jeweiligen Einzelfall entsprechende Einigung über die dann fälligen Konditionen und Gebühren zu erzielen. Unberührt hiervon gilt als vereinbart, dass eine Übertragung des Nutzungsrechtes oder eine Weitergabe der überlassenen Programme an Dritte in jedem Fall der Zustimmung durch die odm-soft bedarf. Einer derartigen Übertragung sind stets die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend zu Grunde zu legen.
- Vergütung
7.1 Zur Abgeltung der Leistungen der odm-soft zahlt der Kunde die in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten bzw. im Angebot der odm-soft ausgewiesene Vergütung (Auftragswert), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Mehraufwand aus Gründen, die odm-soft nicht zu vertreten hat, so hat odm-soft den Kunden hierüber zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen. Die Vertragsparteien werden sich sodann über eine angemessene Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung der Termine verständigen. 7.3 Alle Rechnungen der odm-soft sind binnen 10 Tagen und ohne Abzug fällig. Die odm-soft kann angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung der Arbeit von der Befriedigung der Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten der odm-soft berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse, Abschlagszahlungen und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen der odm-soft ist ausgeschlossen.
- Haftung
8.1 Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.2 Ein Schadensersatzanspruch kann, soweit er nach gesetzlicher Vorschrift nicht verjährt ist, nur innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 1 Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.
8.3 Gegenüber einem Dritten haftet odm-soft nur, wenn sie der Weitergabe von Berichten, Gutachten und dergleichen an diesen Dritten vorher schriftlich und unter schriftlicher Anerkennung einer gesonderten Haftungsvereinbarung zugestimmt hatte.
- Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Arbeitsort
9.1 Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
9.2 Gerichtsstand ist der Sitz der odm-soft in 48143 Münster.
9.3 Arbeitsort ist der Sitz der odm-soft in 48143 Münster.
- Sonstiges
10.1 Mündliche Nebenabreden zum Vertrag haben keine Geltung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
10.3 Ungültige Bestimmungen sind im beiderseitigen Einvernehmen der Vertragspartner so umzudeuten, dass der mit den ungültigen Bestimmungen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
10.4 Die Nutzung der bereitgestellten Software von odm-soft ist für Bier-Tastings nur in Rücksprache mit odm-soft gestattet.